Kosten
Rechtsanwalt Stefan Slabik
Kosten
Die Kosten für die Leistungen des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) exakt festgelegt.
Die Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten wird Ihnen bereits zu Beginn des Mandats mitgeteilt.
Unter gewissen Voraussetzungen sind die entstehenden Kosten ganz oder teilweise vom Gegner oder Dritten (Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherung, Staatskasse, etc.) zu übernehmen.
Sofern Sie unverschuldet einen Schaden erlitten haben, z.B. durch einen Verkehrsunfall, so besteht in den meisten Fällen die Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, auch das anfallende Rechtsanwaltshonorar zu erstatten. In diesem Fall müssen Sie ihre Rechtsschutzversicherung nicht in Anspruch nehmen. Auch ohne einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen zu haben, können in einem solchen Fall mit der Erstattung der Kosten rechnen. Ich berate Sie gern in Einzelfallfragen.
Falls Sie in der erfreulichen Lage sind, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen, übernehme ich die vollständige Korrespondenz und Abrechnung mit ihrer Versicherung.